Strahlenschutz in Bayern
www.strahlenschutz.bayern.de beantwortet ausgewählte Fragen des Schutzes vor ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus Sicht des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) als oberster Strahlenschutzbehörde Bayerns. Wir geben Einblicke und Informationen zu den Themen Umgang mit radioaktiven Stoffen, Transport und Strahlenschutzvorsorge.
Strahlenschutzvorsorge
Bereits während der 50er Jahre hat Bayern begonnen, die Radioaktivitätsgehalte verschiedener Umweltmedien regelmäßig zu überwachen.
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Genehmigung, Aufsicht und Kontrolle
Wer mit nicht spaltbaren radioaktiven Stoffen umgeht oder kernbrennstoffhaltige Abfälle lagert, bearbeitet oder beseitigt, bedarf der Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung.
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Radioaktivität in Lebensmittel
Das LGL überwacht neben der künstlichen auch die natürliche Radioaktivität in unserer Umwelt und in unseren Lebensmitteln.
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Daten und Empfehlungen
UV-Strahlung
Das Spektrum der Sonnenstrahlung besteht aus einem für den Menschen sichtbaren Teil sowie einem unsichtbaren Infrarot- und Ultraviolettbereich. Der UV-Anteil macht etwa 6% der bodennahen Strahlungsleistung aus.
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